Häufige Fragen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

  • Test QA
  • Vermeidung von Überverpackung
Wo und wie kann ich die Recyclingfähigkeit meiner Verpackungen ermitteln?

Es gibt bereits Online-Tools und Prüfverfahren, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu beurteilen. Zum Beispiel bietet die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) das kostenlose „PackLab“ an: Hier erstellen Sie online einen digitalen Zwilling Ihrer Verpackung und lassen sie nach den aktuellen Mindeststandards prüfen. Ebenfalls hilfreich sind Tools wie RecyClass (Design-for-Recycling-Check) oder „circulate“ (Recyclingfähigkeit-Bewertung). Solche Werkzeuge führen Schritt für Schritt durch den Prüfprozess und zeigen auf, wie gut Ihre Verpackung tatsächlich recycelbar ist. Sie basieren auf den neuesten Vorgaben von ZSVR und Umweltministerium. Nutzen Sie diese digitalen Tools, um Schwachstellen zu erkennen und Ihre Verpackungen gezielt zu optimieren.

Welche Schnittstellen bietet PPWRify?

Unsere Software ist modular aufgebaut und bietet diverse Anknüpfungspunkte. Produkt- und Verpackungsstammdaten können per XML/CSV/Excel importiert werden. Wir unterstützen standardisierte APIs, über die Sie PPWRify mit Ihren internen ERP- oder PIM-Systemen verbinden können. Auch vorhandene Compliance- oder Lizenzierungsdatenbanken lassen sich anbinden. Über die Benutzeroberfläche können Sie Konformitätserklärungen generieren und Verweise auf QR-Code-Infos für jede Sprache exportieren. Kurz gesagt: PPWRify ermöglicht den Datenaustausch mit Ihren Systemen (z.B. SAP, Microsoft Dynamics o.ä.) und liefert alle PPWR-relevanten Informationen (Materialangaben, Kennzeichnungen etc.) automatisiert zurück.

Der PPWRify-Guide: unser Ratgeber zur PPWR

Zusätzlich zu unserer Software bieten wir einen umfassenden Ratgeber („PPWRify-Guide“) an, der die neuen Vorschriften verständlich erklärt. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Regelungen, Fristen und Umsetzungshinweise zusammen und ist sowohl für Einsteiger als auch für Experten geeignet. Sie können ihn auf unserer Webseite als kostenfreies E-Book herunterladen. Er dient als ergänzendes Hilfsmittel, damit Sie die PPWR schneller einordnen und umsetzen können.

Müssen nationale Labels (z.B. Triman in Frankreich) an PPWR-Regeln angepasst werden?

Ja. Die PPWR soll die Kennzeichnung europaweit harmonisieren. Nationale Recycling-Symbole wie das französische Triman-Logo stehen im Konflikt mit dieser einheitlichen Regelung. Nach PPWR dürfen Betreiber keine nationalen Zeichen verwenden, die Verbrauchern widersprüchliche Informationen liefern. Sobald das europaweite System umgesetzt ist, muss das Triman-Logo ersetzt werden. Die EU-Kommission hat deshalb bereits gegen Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Triman eingeleitet In Zukunft wird es also standardisierte EU-Label bzw. QR-Codes geben, und nationale Logos dürfen nur noch bestehen bleiben, wenn sie ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Was sind PPWR-Kategorien und warum werden diese wichtig sein?

Die PPWR unterscheidet verschiedene Verpackungskategorien nach Verwendungszweck. Wichtige Beispiele sind Verkaufseinheiten (z. B. Einzelpackungen im Handel), Getränkeverpackungen, Transportverpackungen, E-Commerce-/Versandverpackungen und HORECA-Verpackungen (Gastronomie, Hotels). Für jede Kategorie gelten teils unterschiedliche Vorgaben und Fristen. So müssen z.B. bereits bis 2030 20 % aller Getränkeverpackungen im Außer-Haus-Verkauf wiederverwendbar sein, während für Versandverpackungen 2030 Leerrraumgrenzen gelten. Durch diese Unterteilung können die Gesetzgeber sektor- und verwendungsspezifische Ziele setzen. Für Unternehmen heißt das: Sie müssen die Kategorie ihrer Verpackungen kennen, denn nur dann lassen sich die richtigen Maßnahmen (Recycling-Anforderungen, Mehrwegquoten, Leerraumregeln usw.) ableiten

Zusätzliche Komponenten (Verschlüsse/Etiketten)

Zusatzteile wie Verschlüsse, Dosenlaschen oder Klebeetiketten müssen recyclingfreundlich sein. Sie dürfen das Recycling der Verpackung nicht behindern und sollten materialverträglich ausgeführt werden (z.B. ein PE-Verschluss auf einer PET-Flasche). Ein spezielles Beispiel sind Etiketten für Obst und Gemüse: Die PPWR verlangt, dass klebende Frische-Etiketten bis 2028 gemäß Kompostierungsnormen abbaubar sein müssen. Im Allgemeinen sollten Etiketten und Verschlüsse aus einem Werkstoff bestehen oder sich leicht entfernen lassen, damit sie die Recyclinganlage nicht stören. Bei Nichtbeachtung drohen höhere Entsorgungsgebühren (EPR) oder sogar Vertriebsverbote.

Monomaterial oder Verbund? Was ist besser?

Monomaterial-Verpackungen sind aus Recyclinggesichtspunkten klar vorzuziehen. Die PPWR schreibt vor, dass Verpackungen „so gestaltet sein [müssen], dass sie leicht trennbar und vollständig recycelbar sind. Komplexe Materialverbunde sind zu vermeiden“. In der Praxis bedeutet das: Verwenden Sie möglichst nur ein Material (z. B. reines PET, reines HDPE usw.). Verbundmaterialien (z. B. Verbundfolien oder Kartons mit Plastikfenster) sind nur zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass alle Bestandteile getrennt und hochwertig recycelt werden können. Ansonsten sind Verbunde verboten oder führen zu höheren Umweltgebühren. Zusammengefasst: Monomaterial erleichtert das Recycling und ist PPWR-konform; mehrschichtige Verbunde sollten Sie nur einsetzen, wenn das Gesamtsystem nachweislich sortenrein aufbereitet wird.

Wann müssen die PFAS-Grenzwerte eingehalten werden?

Die PPWR verbietet gefährliche PFAS/C „Forever Chemicals“ in Verpackungen. Ab August 2026 dürfen keine PFAS-haltigen Materialien mehr verwendet werden. Das heißt: Alle Ihre Verpackungen müssen bis dahin PFAS-frei sein bzw. innerhalb der festgelegten Grenzwerte liegen. Dieser strikte Zeitplan kommt von der EU-Kommission, die ab August 2026 keine Ausnahmen mehr akzeptiert.

Gibt es Größen- oder Leeraumgrenzen?

Ja. Die PPWR verlangt, dass Versand- und Verkaufsverpackungen so wenig unnötigen Leerraum wie möglich aufweisen. Konkret dürfen z.B. Versandkartons ab 2030 höchstens 50 % Leervolumen enthalten Das Füllmaterial ist zu minimieren und das Produkt soll die Verpackung so gut wie möglich ausfüllen. Diese Regel soll Transporteffizienz steigern und Abfall reduzieren. Entsprechend sollten Sie Ihre Verpackungen ab diesem Datum sehr kompakt konstruieren, um höhere Gebühren oder Abmahnungen zu vermeiden.

Welches Abo eignet sich für mich?

Das passende Abo hängt von Ihrem Unternehmens- und Verpackungsumfang ab. Wir bieten verschiedene Tarifmodelle an (z.B. Basis-, Professional- und Enterprise-Paket), die sich in Funktionen und Abrechnungsintervallen unterscheiden. Einsteigerunternehmen wählen oft das günstigere Grund-Abo mit wenigen Produkten, während große Konzerne eher ein Premium-Abo mit vielen zusätzlichen Features nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedes Abo nachträglich upgraden oder anpassen. Unser Vertriebs- und Support-Team hilft Ihnen gerne, das optimale Paket auszuwählen, basierend auf der Menge Ihrer Verpackungen, der Anzahl Nutzer und dem gewünschten Servicegrad.

Wie werden unsere Unternehmensdaten geschützt?

Ihre Daten sind bei PPWRify sicher. Wir speichern alle Informationen verschlüsselt und getrennt von anderen Kunden (Mandantentrennung). Die Server und Rechenzentren entsprechen hohen Sicherheitsstandards (ISO-zertifiziert, SSL/TLS, regelmäßige Backups). Nur Sie und Ihre autorisierten Mitarbeiter haben Zugriff auf Ihre Unternehmensdaten. Zudem beachten wir selbstverständlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur zweckgebunden und löschen sie auf Wunsch. Zusammengefasst verwenden wir branchenübliche technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten jederzeit sicherzustellen.

Für welche Unternehmen eignet sich PPWRify?

PPWRify richtet sich an alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere Hersteller von Verpackungen und verpackten Waren, Importeure, stationäre Händler und Online-Versender. Da die PPWR in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt und alle Akteure betrifft, die Verpackungen oder verpackte Produkte anbieten, benötigen alle diese Unternehmen eine Lösung wie PPWRify.

Wo finde ich die europäische Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR ist als Verordnung (EU) 2025/40 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und kann über das EU-Rechtsportal EUR-Lex abgerufen werden. Auf offiziellen Seiten der EU-Umweltkommission (z.B. „Packaging waste“ auf ec.europa.eu) finden Sie weiterführende Informationen und Verweise zum vollständigen Text.

Welche Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026?

Ab dem 12. August 2026 treten die neuen PPWR-Bestimmungen EU-weit in Kraft. An diesem Datum gilt die Verordnung erstmals verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Ab dann müssen alle in Verkehr gebrachten Verpackungen die neuen Anforderungen erfüllen – beispielsweise Recyclingfähigkeit, Rezyklatgehalte, Leerrraumgrenzen und Mehrwegquoten (siehe Timeline der EU-Kommission).

Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine neue EU-Verordnung (EU 2025/40), die europaweit einheitliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle festlegt. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und regelt verbindlich, welche Verpackungen auf den EU-Markt gelangen dürfen. Dabei definiert die PPWR Anforderungen an das Verpackungsdesign und die Materialzusammensetzung, an die Recyclingfähigkeit, an Mindestanteile von Recyclingmaterial (Rezyklat) sowie die Förderung von Mehrweg und Wiederverwendung. Als Verordnung gilt sie sofort in allen Mitgliedstaaten (also ohne nationale Umsetzungsakte).

Einige meiner Verpackungen erfüllen die PPWR-Anforderungen nicht – was tun?

Unternehmen müssen unverzüglich ihre Verpackungen überprüfen und entsprechend anpassen, da ab 2030 nur noch vollständig PPWR-konforme Verpackungen zugelassen sind. Wenn Verpackungen die Anforderungen nicht erfüllen, sollten Sie Materialwechsel, Designänderungen oder den Einsatz von Recyclingmaterial planen. Kurzfristig drohen bei Nichtanpassung zwar Sanktionen (Verkaufsverbote), doch langfristig ist ein Umstieg auf recyclinggerechte und schlanke Verpackungslösungen erforderlich. Deshalb empfiehlt sich eine umfassende Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre Verpackungsbestandteile auf Vereinbarkeit mit PPWR-Zielen (Recyclingfähigkeit, geringe Leerräume, Vermeidung schädlicher Substanzen) und optimieren Sie diese schrittweise.
PPWRify arbeitet daran ein Beratungsangebot aufzubauen. Es sollen persönliche Beratungen mit qualifizierten Fachpersonal möglich werden, sowie online Seminare und Projekte.

Welche EU-Länder unterstützt PPWRify bei QR-Codes und Konformitätserklärungen?

PPWRify deckt zahlreiche EU-Mitgliedstaaten ab. Da die PPWR für den gesamten Binnenmarkt gilt, stellen wir länderspezifische QR-Codes und Konformitätserklärungen für zahlreiche EU-Länder bereit. Auch bei Exporten in Nicht-EU-Staaten kann PPWRify helfen, indem Informationen zentral verwaltet und bei Bedarf angepasst werden.

Kündigungsfrist und Flexibilität von PPWRify

PPWRify bietet flexible Vertragslaufzeiten. Unsere Abonnements sind monatlich oder jährlich buchbar. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ein Monat zum Monatsende. Damit können Sie das Abo kurzfristig beenden oder up-/downgraden. Für Jahresabonnements sind zumeist längere Kündigungsfristen vorgesehen, doch wir bieten jederzeit die Möglichkeit, in einen monatlichen Tarif zu wechseln. Insgesamt ist PPWRify sehr skalierbar und kann an Ihre Unternehmensbedürfnisse angepasst werden.

Welche Bezahlmethoden werden angeboten?

Sie können bei PPWRify mit den gängigen Zahlungswegen zahlen. In der Regel akzeptieren wir Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Banküberweisung. Auf Wunsch sind auch Rechnungszahlungen möglich. Dadurch bleibt die Abwicklung unkompliziert: Sie wählen beim Abschluss einfach Ihre bevorzugte Zahlungsmethode aus.

Wo und wie kann ich die Recyclingfähigkeit meiner Verpackungen ermitteln?

Es gibt bereits Online-Tools und Prüfverfahren, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu beurteilen. Zum Beispiel bietet die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) das kostenlose „PackLab“ an: Hier erstellen Sie online einen digitalen Zwilling Ihrer Verpackung und lassen sie nach den aktuellen Mindeststandards prüfen. Ebenfalls hilfreich sind Tools wie RecyClass (Design-for-Recycling-Check) oder „circulate“ (Recyclingfähigkeit-Bewertung). Solche Werkzeuge führen Schritt für Schritt durch den Prüfprozess und zeigen auf, wie gut Ihre Verpackung tatsächlich recycelbar ist. Sie basieren auf den neuesten Vorgaben von ZSVR und Umweltministerium. Nutzen Sie diese digitalen Tools, um Schwachstellen zu erkennen und Ihre Verpackungen gezielt zu optimieren.

Welche Schnittstellen bietet PPWRify?

Unsere Software ist modular aufgebaut und bietet diverse Anknüpfungspunkte. Produkt- und Verpackungsstammdaten können per XML/CSV/Excel importiert werden. Wir unterstützen standardisierte APIs, über die Sie PPWRify mit Ihren internen ERP- oder PIM-Systemen verbinden können. Auch vorhandene Compliance- oder Lizenzierungsdatenbanken lassen sich anbinden. Über die Benutzeroberfläche können Sie Konformitätserklärungen generieren und Verweise auf QR-Code-Infos für jede Sprache exportieren. Kurz gesagt: PPWRify ermöglicht den Datenaustausch mit Ihren Systemen (z.B. SAP, Microsoft Dynamics o.ä.) und liefert alle PPWR-relevanten Informationen (Materialangaben, Kennzeichnungen etc.) automatisiert zurück.

Der PPWRify-Guide: unser Ratgeber zur PPWR

Zusätzlich zu unserer Software bieten wir einen umfassenden Ratgeber („PPWRify-Guide“) an, der die neuen Vorschriften verständlich erklärt. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Regelungen, Fristen und Umsetzungshinweise zusammen und ist sowohl für Einsteiger als auch für Experten geeignet. Sie können ihn auf unserer Webseite als kostenfreies E-Book herunterladen. Er dient als ergänzendes Hilfsmittel, damit Sie die PPWR schneller einordnen und umsetzen können.

Müssen nationale Labels (z.B. Triman in Frankreich) an PPWR-Regeln angepasst werden?

Ja. Die PPWR soll die Kennzeichnung europaweit harmonisieren. Nationale Recycling-Symbole wie das französische Triman-Logo stehen im Konflikt mit dieser einheitlichen Regelung. Nach PPWR dürfen Betreiber keine nationalen Zeichen verwenden, die Verbrauchern widersprüchliche Informationen liefern. Sobald das europaweite System umgesetzt ist, muss das Triman-Logo ersetzt werden. Die EU-Kommission hat deshalb bereits gegen Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Triman eingeleitet In Zukunft wird es also standardisierte EU-Label bzw. QR-Codes geben, und nationale Logos dürfen nur noch bestehen bleiben, wenn sie ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Was sind PPWR-Kategorien und warum werden diese wichtig sein?

Die PPWR unterscheidet verschiedene Verpackungskategorien nach Verwendungszweck. Wichtige Beispiele sind Verkaufseinheiten (z. B. Einzelpackungen im Handel), Getränkeverpackungen, Transportverpackungen, E-Commerce-/Versandverpackungen und HORECA-Verpackungen (Gastronomie, Hotels). Für jede Kategorie gelten teils unterschiedliche Vorgaben und Fristen. So müssen z.B. bereits bis 2030 20 % aller Getränkeverpackungen im Außer-Haus-Verkauf wiederverwendbar sein, während für Versandverpackungen 2030 Leerrraumgrenzen gelten. Durch diese Unterteilung können die Gesetzgeber sektor- und verwendungsspezifische Ziele setzen. Für Unternehmen heißt das: Sie müssen die Kategorie ihrer Verpackungen kennen, denn nur dann lassen sich die richtigen Maßnahmen (Recycling-Anforderungen, Mehrwegquoten, Leerraumregeln usw.) ableiten

Zusätzliche Komponenten (Verschlüsse/Etiketten)

Zusatzteile wie Verschlüsse, Dosenlaschen oder Klebeetiketten müssen recyclingfreundlich sein. Sie dürfen das Recycling der Verpackung nicht behindern und sollten materialverträglich ausgeführt werden (z.B. ein PE-Verschluss auf einer PET-Flasche). Ein spezielles Beispiel sind Etiketten für Obst und Gemüse: Die PPWR verlangt, dass klebende Frische-Etiketten bis 2028 gemäß Kompostierungsnormen abbaubar sein müssen. Im Allgemeinen sollten Etiketten und Verschlüsse aus einem Werkstoff bestehen oder sich leicht entfernen lassen, damit sie die Recyclinganlage nicht stören. Bei Nichtbeachtung drohen höhere Entsorgungsgebühren (EPR) oder sogar Vertriebsverbote.

Monomaterial oder Verbund? Was ist besser?

Monomaterial-Verpackungen sind aus Recyclinggesichtspunkten klar vorzuziehen. Die PPWR schreibt vor, dass Verpackungen „so gestaltet sein [müssen], dass sie leicht trennbar und vollständig recycelbar sind. Komplexe Materialverbunde sind zu vermeiden“. In der Praxis bedeutet das: Verwenden Sie möglichst nur ein Material (z. B. reines PET, reines HDPE usw.). Verbundmaterialien (z. B. Verbundfolien oder Kartons mit Plastikfenster) sind nur zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass alle Bestandteile getrennt und hochwertig recycelt werden können. Ansonsten sind Verbunde verboten oder führen zu höheren Umweltgebühren. Zusammengefasst: Monomaterial erleichtert das Recycling und ist PPWR-konform; mehrschichtige Verbunde sollten Sie nur einsetzen, wenn das Gesamtsystem nachweislich sortenrein aufbereitet wird.

Wann müssen die PFAS-Grenzwerte eingehalten werden?

Die PPWR verbietet gefährliche PFAS/C „Forever Chemicals“ in Verpackungen. Ab August 2026 dürfen keine PFAS-haltigen Materialien mehr verwendet werden. Das heißt: Alle Ihre Verpackungen müssen bis dahin PFAS-frei sein bzw. innerhalb der festgelegten Grenzwerte liegen. Dieser strikte Zeitplan kommt von der EU-Kommission, die ab August 2026 keine Ausnahmen mehr akzeptiert.

Gibt es Größen- oder Leeraumgrenzen?

Ja. Die PPWR verlangt, dass Versand- und Verkaufsverpackungen so wenig unnötigen Leerraum wie möglich aufweisen. Konkret dürfen z.B. Versandkartons ab 2030 höchstens 50 % Leervolumen enthalten Das Füllmaterial ist zu minimieren und das Produkt soll die Verpackung so gut wie möglich ausfüllen. Diese Regel soll Transporteffizienz steigern und Abfall reduzieren. Entsprechend sollten Sie Ihre Verpackungen ab diesem Datum sehr kompakt konstruieren, um höhere Gebühren oder Abmahnungen zu vermeiden.

Welches Abo eignet sich für mich?

Das passende Abo hängt von Ihrem Unternehmens- und Verpackungsumfang ab. Wir bieten verschiedene Tarifmodelle an (z.B. Basis-, Professional- und Enterprise-Paket), die sich in Funktionen und Abrechnungsintervallen unterscheiden. Einsteigerunternehmen wählen oft das günstigere Grund-Abo mit wenigen Produkten, während große Konzerne eher ein Premium-Abo mit vielen zusätzlichen Features nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedes Abo nachträglich upgraden oder anpassen. Unser Vertriebs- und Support-Team hilft Ihnen gerne, das optimale Paket auszuwählen, basierend auf der Menge Ihrer Verpackungen, der Anzahl Nutzer und dem gewünschten Servicegrad.

Wie werden unsere Unternehmensdaten geschützt?

Ihre Daten sind bei PPWRify sicher. Wir speichern alle Informationen verschlüsselt und getrennt von anderen Kunden (Mandantentrennung). Die Server und Rechenzentren entsprechen hohen Sicherheitsstandards (ISO-zertifiziert, SSL/TLS, regelmäßige Backups). Nur Sie und Ihre autorisierten Mitarbeiter haben Zugriff auf Ihre Unternehmensdaten. Zudem beachten wir selbstverständlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur zweckgebunden und löschen sie auf Wunsch. Zusammengefasst verwenden wir branchenübliche technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten jederzeit sicherzustellen.

Für welche Unternehmen eignet sich PPWRify?

PPWRify richtet sich an alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere Hersteller von Verpackungen und verpackten Waren, Importeure, stationäre Händler und Online-Versender. Da die PPWR in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt und alle Akteure betrifft, die Verpackungen oder verpackte Produkte anbieten, benötigen alle diese Unternehmen eine Lösung wie PPWRify.

Wo finde ich die europäische Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR ist als Verordnung (EU) 2025/40 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und kann über das EU-Rechtsportal EUR-Lex abgerufen werden. Auf offiziellen Seiten der EU-Umweltkommission (z.B. „Packaging waste“ auf ec.europa.eu) finden Sie weiterführende Informationen und Verweise zum vollständigen Text.

Welche Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026?

Ab dem 12. August 2026 treten die neuen PPWR-Bestimmungen EU-weit in Kraft. An diesem Datum gilt die Verordnung erstmals verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Ab dann müssen alle in Verkehr gebrachten Verpackungen die neuen Anforderungen erfüllen – beispielsweise Recyclingfähigkeit, Rezyklatgehalte, Leerrraumgrenzen und Mehrwegquoten (siehe Timeline der EU-Kommission).

Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine neue EU-Verordnung (EU 2025/40), die europaweit einheitliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle festlegt. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und regelt verbindlich, welche Verpackungen auf den EU-Markt gelangen dürfen. Dabei definiert die PPWR Anforderungen an das Verpackungsdesign und die Materialzusammensetzung, an die Recyclingfähigkeit, an Mindestanteile von Recyclingmaterial (Rezyklat) sowie die Förderung von Mehrweg und Wiederverwendung. Als Verordnung gilt sie sofort in allen Mitgliedstaaten (also ohne nationale Umsetzungsakte).

Einige meiner Verpackungen erfüllen die PPWR-Anforderungen nicht – was tun?

Unternehmen müssen unverzüglich ihre Verpackungen überprüfen und entsprechend anpassen, da ab 2030 nur noch vollständig PPWR-konforme Verpackungen zugelassen sind. Wenn Verpackungen die Anforderungen nicht erfüllen, sollten Sie Materialwechsel, Designänderungen oder den Einsatz von Recyclingmaterial planen. Kurzfristig drohen bei Nichtanpassung zwar Sanktionen (Verkaufsverbote), doch langfristig ist ein Umstieg auf recyclinggerechte und schlanke Verpackungslösungen erforderlich. Deshalb empfiehlt sich eine umfassende Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre Verpackungsbestandteile auf Vereinbarkeit mit PPWR-Zielen (Recyclingfähigkeit, geringe Leerräume, Vermeidung schädlicher Substanzen) und optimieren Sie diese schrittweise.
PPWRify arbeitet daran ein Beratungsangebot aufzubauen. Es sollen persönliche Beratungen mit qualifizierten Fachpersonal möglich werden, sowie online Seminare und Projekte.

Welche EU-Länder unterstützt PPWRify bei QR-Codes und Konformitätserklärungen?

PPWRify deckt zahlreiche EU-Mitgliedstaaten ab. Da die PPWR für den gesamten Binnenmarkt gilt, stellen wir länderspezifische QR-Codes und Konformitätserklärungen für zahlreiche EU-Länder bereit. Auch bei Exporten in Nicht-EU-Staaten kann PPWRify helfen, indem Informationen zentral verwaltet und bei Bedarf angepasst werden.

Kündigungsfrist und Flexibilität von PPWRify

PPWRify bietet flexible Vertragslaufzeiten. Unsere Abonnements sind monatlich oder jährlich buchbar. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ein Monat zum Monatsende. Damit können Sie das Abo kurzfristig beenden oder up-/downgraden. Für Jahresabonnements sind zumeist längere Kündigungsfristen vorgesehen, doch wir bieten jederzeit die Möglichkeit, in einen monatlichen Tarif zu wechseln. Insgesamt ist PPWRify sehr skalierbar und kann an Ihre Unternehmensbedürfnisse angepasst werden.

Welche Bezahlmethoden werden angeboten?

Sie können bei PPWRify mit den gängigen Zahlungswegen zahlen. In der Regel akzeptieren wir Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Banküberweisung. Auf Wunsch sind auch Rechnungszahlungen möglich. Dadurch bleibt die Abwicklung unkompliziert: Sie wählen beim Abschluss einfach Ihre bevorzugte Zahlungsmethode aus.